Bauratgeber - www.hbq.ch

Bauberatung A-Z

Von den ersten Abklärungen bis zur Bauabnahme
Mit einem unabhängigen Bauberater haben Sie einen Fachmann für Bauberatung an Ihrer Seite, der sich mit Bauprozess, der Bauabnahme und Fragen zum Baurecht auskennt und Bauherren mit Rat und mit konkreter Tat zur Seite steht. Von den ersten Abklärungen bis zur Bauabnahme. Sei es für eine punktuelle Beratung, in einer Stabsfunktion oder als Ihr direkter Vertreter.

Als Baufachmann mit langjähriger Erfahrung setze ich mich voll und ganz für Ihre Interessen ein. So dass Ihr Bau den geplanten Zweck sowie die Vorgaben an Budget, Termin und Qualität erfüllt – kurz, Ihnen rundum Freude macht.

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Baumängel

Baumängel häufgste Schadensursache

•    60% der Mängel betreffen die Wasserdichtigkeit der Gebäudehülle.
•    60% sind Ausführungsmängel, 20% sind Planungsfehler, 6% sind Bauleitungsfehler.

Die Beweislast ob ein Mangel vorliegt oder nicht, liegt die ersten 2 Jahre beim Unternehmer. Nach der Garantieabnahme beim Bauherrn.  Bei Mängeln hat der Unternehmer im Gegensatz zum Obligationenrecht das Recht auf die Nachbesserung seines Mangels, welches ihm vom Bauherrn eingeräumt werden muss. Mit der vertraglichen Vereinbarung der SIA-Norm 118 ändert sich auch betreffend der Rüge- und Garantiefrist einiges zugunsten des Bauherren.

Zwar bleibt die Garantiefrist bei fünf Jahren, aber in den ersten zwei Jahren, der sogenannten Rügefrist, können Mängel jederzeit gerügt werden – also nicht zwingend sofort nach Feststellung des Mangels. Die SIA-Norm 118 muss aber nur angewendet werden, wenn sie in den Verträgen namentlich erwähnt wird.

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Bauabnahme

Bauabnahme

Anlässlich der Bauabnahme müssen sämtliche sichtbaren Konstruktionen und Ausführungen, die auch für einen Baulaien erkennbar sind bemängelt werden. Denn das Bauwerk gilt so wie gesehen akzeptiert. Solche Mängel können im Nachhinein in den meisten Fällen nicht mehr angezeigt werden.

Visuell geprüft werden Böden, Wände und Decken auf Unvollständigkeiten, Beschädigungen, Risse und Kratzer, Getestet werden Apparate, Geräte, Fenster, Türen, Jalousien, die sanitären Einrichtungen sowie die Elektroninstallation. Ist Funktion von Fenstern, Türen und Jalousien in Ordnung und lassen sich diese öffnen und schliessen? Entspricht die Anordnung der Grundrisse, Küchen, Nasszellen und der Elektroinstallation den vereinbarten Plangrundlagen.

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Immobiliencheck

Mit einem Qualitätscheck der Bausubstanz kennen Sie den Zustand der Liegenschaft bereits vor dem Kauf

Bestehende Gebäude können versteckte Mängel haben, die nur der Bauexperte aufgrund jahrelanger Erfahrung erkennt.

Im Gegensatz zu Neubauten bestehen in den meisten Fällen keine Garantieverpflichtungen der Verkäufer.

Viel mehr wird eine Immobilie oftmals «so wie gesehen» gekauft. Mängel, welche vor einem Immobilienkauf nicht erkannt oder übersehen werden, können so schnell umfassende Sanierungsarbeiten erforderlich machen und teuer werden.

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Zustandsanalyse

Liegenschaftenerneuerung langfristig planen

Immobilien sind langfristige Kapitalanlagen, die 50, 80 oder gar 100 Jahre überdauern können. Die gesamte Lebensdauer setzt sich aus diversen Erneuerungszyklen und Unterhaltsintervallen zusammen, die je nach Bauteil kürzer oder länger ausfallen. Für den Eigentümer ist es daher wichtig, die Investitionen, Betriebskosten sowie die Kosten für die Substanzerhaltung und Erneuerung langfristig und vorausschauend zu planen.

Link zur Website www.zustandsanalysen.ch