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Baupläne

Baupläne

Mehr als 20 Prozent der Bauschäden entstehen auf dem Papier.

Für eine bessere Qualität des Bauprojektes die Ausführungspläne mit dem Vier-Augen-Prinzip prüfen und Baufehler schon bei der Planung beseitigen. Speziell sollen die folgenden Punkte geprüft werden:

  • Grundstücksentwässerung – Hanglage, Grundwasser.

  • Gebäudehülle Wasserdichtigkeit – Kellerräume, das Anbringen von Abdichtungen.

  • Flachdächer und Terrassen – Entwässerungen, Notüberläufe, Dachgefälle.

  • Fassadenkonstruktionen – An- und Abschlüsse, Terrainanschlüsse, Verarbeitung.

  • Nassräume – Abdichtungen und Plattenbeläge

Architekt Kosten

Architekten Kosten

Die voraussichtlichen Baukosten lassen sich zuerst über den Preis pro Kubikmeter umbauten Raum (gemäss SIA-Berechnungsverfahren) abschätzen. Die Genauigkeit dieser Schätzung liegt bei etwa ±25%. Bei einem Einfamilienhaus kann von einem Kubikmeterpreis zwischen Fr. 800.- und 1'000.- ausgegangen werden. Dazu kommen noch Kosten für Abbrüche, Umgebungsarbeiten und Nebenkosten. 

Während der Projektierungsphase wird die Kostenschätzung natürlich immer genauer, bis man vor Baubeginn einen detaillierten Kosten-voranschlag erstellt, der basierend auf einem genauen Baubeschrieb, aufgeteilt nach dem BKP-System (Baukontenplan) und ersten Handwerkerofferten eine Genauigkeit von ±10% erreicht.

Die Kostenplanung und die Kostensteuerung müssen während der gesamten Planungs- und Bauphase sorgfältig erfolgen. Den, bauen wird in den allermeisten Bauprojekten teurer als gedacht.

 

Generalunternehmer Kosten

Generalunternehmer Kosten

Beim schlüsselfertigen Angebot eines General- oder Totalunternehmers gilt es sorgfältig zu prüfen, ob sämtliche Leistungen auch Bestandteil des Angebotes sind. Speziell sind dies: Abfuhr Aushubmaterial, Anschluss Leitungen (Wasser, Strom, Kanalisation), Anschlussgebühren, Umgebungsarbeiten, Bauversicherungen, etc.

Die Kostenplanung und die Kostensteuerung müssen während der gesamten Planungs- und Bauphase sorgfältig erfolgen. Den, bauen wird in den allermeisten Bauprojekten teurer als gedacht.

 

Bauversicherungen

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Bauschadstoffe

Bauschadstoffe

Im Zeitraum zwischen Ende der 1950 bis Anfang 1990 wurden im Bauwesen damals handelsübliche, aber heute als schadstoffhaltig bekannte Stoffe und Bauteile eingesetzt. Die überaus guten technischen Eigenschaften wie beispielsweise Langlebigkeit, Feuerbeständigkeit, Elastizität, oder Zugfestigkeit wurden durch negatives Umweltverhalten oder sogar akute Gesundheitsgefährdungen überschattet.  

Zu den häufigsten heute bekannten Bauschadstoffen zählen beispielsweise:

  • Asbest in fest und schwach gebundener Form in mehr als 3‘500 Anwendungen

  • Polychlorierte Biphenyle (PCB) und Chlorparaffine (CP) in Fugendichtungsmassen, Farben und Korrosionsschutzbeschichtungen

  • Polyzyklische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) in Beschichtungen, Teerölen und Korkdämmungen

  • Elemente (vorab Schwermetalle) in Korrosionsschutz und Farben

  • Künstliche Mineralfasern (KMF)

  • Holz- und Flammschutzmittel

Bei geplanten Umbau- oder Sanierungsarbeiten muss vorgängig geprüft werden wo sich mögliche Gefahren verbergen. Welche Schadstoffe sind in welcher Konzentration vorhanden? Entsprechend müssen Proben von einzelnen verdächtigen Bauteilen genommen werden oder bei umfassenden Arbeiten das gesamte Gebäude geprüft werden.

Baustellensicherheit

Baustellensicherheit


Auf Schweizer Baustellen ereignen sich noch immer zu viele Unfälle.

Allein im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe sind es über 50 000 im Jahr.

 

Rund 2 000 Absturzunfälle ereignen sich, welche durchschnittlich 100 Invaliditätsfälle und 7 Todesopfer zur Folge habe.

Es gilt der Grundsatz, dass bei Absturzhöhen von mehr als 2,0 Meter Schutzmassnahmen zu treffen sind. Eine Ausnahme besteht nur beim Arbeiten auf Dächern, da sind Schutzmassnahmen ab 3,0 Meter Absturzhöhe erforderlich. Kollektive Schutzeinrichtungen wie Gerüste sind ab 3.0 Meter Absturzhöhe zwingend im Hochbau.

 

Auch private Bauherren sind gemäss den gesetzlichen Grundlagen verpflichtet die Ausführung der Bauarbeiten entsprechend den gültigen Sicherheitsstandards in Auftrag zu geben.

 

Weitere Infos auf der Website der Schweizerischen Unfall Versicherungsanstalt www.suva.ch